Vorwort:
Jedes Schiff vertritt die Flagge, die es führt. Es hat sich so zu
verhalten, dass es das Ansehen seines Landes oder seines Verbandes
nicht schädigt. Für den Stander eines Segelclubs gilt das selbe.
In bestimmten ausländischen Ländern (besonders in den Nordischen)
wird auf die ordnungsgemässe Ausführung von Flaggenführung,
Flaggenparade und Flaggengala viel Wert gelegt.
Sportschiffer sollten sich deshalb erkundigen und aus seemännischer
Höflichkeit den Gepflogenheiten nachkommen.
Seeflagge:
Jede in Dienst gestellte österreichische Segel- oder Motoryacht für
auf Schiffahrtsstrassen, in Küstengewässern und auf See die
Österreichische Seeflagge, gem. Bundesgesetz 174 vom 7. April 1981,
abschnitt I, § 3 bestehend aus drei gleichbreiten waagrechten
Streifen, von denen der mittlere weiss, der obere und untere rot ist.
Das Seitenverhältnis von Höhe zur Breite ist 2:3, in einer der Yacht
angemessenen Größe.
Sie ist der für Seeschiffe der betreffenden Gattung üblichen Art zu
führen: Im Hafen, vor Anker und in Fahrt am Flaggstock möglichst in der Mitte
des Hecks.
Unter Segel kann die Seeflagge auch an der Gaffel oder bei
Hochtakelung am Großsegel Achterliek an einer Flaggleine gefahren
werden. Auf einem mehrmastigen Segler wird die Seeflagge im Top des
hinteren Mastes gefahren.
Die Seeflagge soll nicht - wie oft üblich - am Achterstag gefahren
werden.
Auf See kann die Seeflagge nachts oder bei schlechtem Wetter
niedergeholt werden, jedoch nicht in Grenzgewässern. Sie ist bei
Annäherung von Kriegsschiffen, Behördenfahrzeugen oder beim einlaufen
in einen Hafen zu setzen.
Eine Charteryacht führt grundsätzlich die Seeflagge des Landes in
dessen Hafen sie registriert ist.
Flaggen und Stander müssen in einwandfreien Zustand sein. Alle
Flaggen am Flaggstock und unter der Saling müssenm bis dicht an den
Flaggenkopf bzw. bis dicht unter die Saling vorgeheißt sein.
Verbandsflagge:
wenn vorhanden, wird unter der Backbord-Saling gesetzt.
Gastlandflagge:
ist eine kleine "Nationale" des Gastlandes in einer zu den anderen
Flaggen passenden Größe und ist bei Erreichung fremder
Hoheitsgewässer unter der Steuerbordsaling zu setzen; sie bleibt bis
zum Verlassen der Hoheitsgewässer gesetzt.
Clubstander:
des Clubs, bei welchem die Yacht im Yachtregister eingetragen ist,
wird im Topp des Mastes, bei mehrmastigen Yachten im Topp des
vorderen Mastes gefahren und bleibt während der ganzen
Indienststellung gesetzt. Wenn der Eigner Mitglied bei mehreren Clubs
ist, können die Wimpel dieses Clubs im Hafen unter der Backbordsaling
gesetzt werden.
Flagge "Q":
ist bei Erreichen des ersten Hafens eines fremden Landes unter der
Backbord-Saling zu setzten. Man zeigt damit an, dass man aus einem
anderen Staat kommt und die Einreiseformalitäten erledigen möchte.
Signalflaggen:
nach dem Internationalen Signalbuch dürfen nur nach dessen
Vorschriften verwendet werde und sind nach Signaltausch sofort
einzuholen.
Sie werden unter der Backbord-Saling gesetzt.
Flaggenparade:
Das Zerimoniell der Flaggenparade ist nach wie vor internationaler
Brauch. Besonders in den nordischen Ländern.
Die Seeflagge ist vom 1. Mai bis 30. September von 08.00 Uhr, in den
übrigen Monaten von 09.00 Uhr bis Sonnenuntergang, spätestens jedoch
bis 21.00 Uhr gesetzt.
Die Zeiten des Vorheißens und des Niederholens geben ein im Hafen
oder vor Anker liegendes Kriegsschiff, die größte Yacht oder der
Flaggenmast des ortsansäßigen Vereins an. Aus Höflichkeit schließt
man sich diesen Gepflogenheiten an.
Wenn - voraussichtlich zur Zeit der abendlichen Flaggenparade - kein
Mitglied der Besatzung an Bord ist, wird die Seeflagge vor dem
Vonbordgehen eingeholt.
Wenn bei Charterschiffen die entsprechende Seeflagge am Achterstag
fest montiert ist. wird sie um das Achterstag eingerollt.
Flaggengala:
Wer kommt nicht in die Lage sein Boot zu taufen damit
der Klabautermann nicht böse ist?
Bei festlichen Anläßen werden Yachten im Hafen oder vor Anker durch
"Flaggen über die Toppen" geschmückt.
Dazu werden ausschließlich Signalflaggen verwendet.
Es werden 13 mal 2 Buchstaben und ein Zahlenwimpel hintereinander vom
Bug über die Toppen der Masten gesetzt.
Die Hilfsstander werden in
den letzten 3 Gruppen anstelle der Zahlenwimpel gesetzt, damit die
langen Wimpel im Cockpit nicht stören.
Die Reihenfolge der Buchstaben ist egal, es sollen aber nach Möglichkeit
nicht zwei vorwiegend gleichfarbige Buchstaben (z.B. A-B-J-2 oder B-F-U-4)
nebeneinander gesetzt werden, um eine bunte Reihenfolge zu bilden.
Die Seeflagge sollte dazu im Top des Großmastes neben dem Clubstander
gesetzt werden. Wenn dies nicht möglich ist, ist es kein Fehler, wenn
sie an der sonst üblichen Stelle verbleibt.
Soll bei einem ausländischen Festtag die fremde Nationale geehrt
werden, so kommt diese in den Topp des Großmastes. Die eigene
Seeflagge bleibt an der sonst üblichen Stelle.
Flaggengruß:
Der Flaggengruß ist nach wie vor auch in der Sportschiffahrt üblich.
Besonders in Großbrittannien und den skandinavischen Ländern wird
Wert darauf gelegt.
Der Flaggenegruß ist freiwillig, die Erwiederung jedoch Pflicht.
Die grüßende Yacht holt die eigene Seeflagge halb nieder und heißt
sie wieder vor wenn der Gegrüßte ebenfalls seine Seeflagge
niedergeholt hat. Wenn das "halb Niederholen" wegen zu kurzem
Flaggstocks nicht möglich ist, wird durch Senken des Flaggstocks
gegrüßt. Wenn dies auf Grund eines festgeschraubten Stockes auch
nicht möglich ist, wird durch Herumschlagen der Seeflagge um den
Flaggenstock der Flaggengruß durchgeführt.
Ein Kriegschiff wird immer zuerst gegrüßt. die eigene Seeflagge wird
erst wieder geheißt, wenn das Kriegschiff den Gruß erwiedert hat oder
man erkennt, daß nur der Gruß nicht erwiedert wird. Beim Begegnen
einer Flotille von Kriegschiffen grüßt man nur das durch den
Führungsstander gekennzeichnet Schiff.
Trauer:
Wird im allgemeinen nur im Hafen oder vor Anker gezeigt. In Fahrt nur
dann, wenn sich ein Toter an Bord befindet.
Als Zeichen der Trauer wird die Seeflagge halbstocks gesetzt. Wenn
dies nicht möglich ist, kann ein Trauerflor über die gesetzte
Seeflagge montiert werden.
Autor: Willibald Ulbing.
entnommen aus Sailmail Nr.21 des ÖSV(Otto Slawicek) v. 30.04.99.
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