2008-04-14
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Der America’s-Cup-Titelverteidiger wechselt die Gerichtsbarkeit, um einen kompetitiven Match im 2009 sicherzustellen
(New York, 14. April 2008) Die Société Nautique de Genève (SNG) hat heute angekündigt, dass sie plant, eine sofortige Berufung beim New Yorker Berufungsgericht einzulegen, um den aktuellen Rechtsstreit zu beschleunigen und den America’s Cup im Rahmen eines kompetitiven Rennens wieder aufs Wasser zurückzubringen. Die Unnachgiebigkeit, welche der Golden Gate Yacht Club (GGYC) seit dem Tag demonstriert, an dem er die Rechtsklage angestrengt hat, hat die SNG gezwungen, den Fall an die nächst höhere Instanz im New Yorker Rechtssystem weiterzuziehen. In einem Versuch, im aktuellen Klima der Unsicherheit eine rasche Lösung zu erzielen, wird ein beschleunigtes Verfahren beantragt zusammen mit einem Antrag auf Aussetzung – dies, um die Umsetzung von Richter Cahn’s früherem Beschluss aufzuschieben, bis der Entscheid des Berufungsgerichtes vorliegt.
Wenn der Antrag auf Aussetzung und der beschleunigte Berufungsprozess gewährt werden, könnte das Berufungsgericht gemäss üblicher juristischer Praxis einen Beschluss vor Ende der Juni-Periode erlassen. Damit wären die Bedingungen für einen Wettbewerb gemäss den Bestimmungen der Deed of Gift gegeben, der etwa zehn Monate später ausgetragen würde.
Lucien Masmejan, führender Rechtsberater der SNG, erklärt: „Unser einziges Ziel ist es, in einem kompetitiven America’s-Cup-Match zu segeln. Wir haben unseren Wunsch nach einem Kampf auf dem Wasser irgendwann nach Mai 2009 klar kommuniziert, aber sie ziehen ihre destruktive Strategie weiter, die bereits alle anderen Herausforderer eliminiert hat. Der GGYC weigert sich zudem, die erforderlichen Informationen über ihr Boot zur Verfügung zu stellen. Um 2009 einen Wettkampf zu ermöglichen, der dem America’s Cup würdig ist, haben wir wegen GGYCs störrischer Taktik keine andere Wahl, als in Berufung zu gehen, um unser Ziel zu erreichen.“
„Wir sind der Ansicht, dass der „Mercury Bay“-Präzedenzfall aus den Achtzigerjahren den Inhalt unserer Berufung unterstützt und sind zuversichtlich, dass das Berufungsgericht die Angelegenheit zügig bereinigen wird.“
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