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05.12.2007
Pressemeldung Yacht-Charter
Sprechfunkzeugnis: Hilfe für Charterfirmen vom BMVBS in Aussicht gestellt

Hamburg, 5. Dezember 2007. Die Vertretungen der mitwirkenden Wirtschaftsverbände und des Landes Schleswig-Holstein zeigen sich mit dem Ergebnis einer Gesprächsrunde mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) sehr zufrieden: Es bestand Einigkeit darüber, dass Charterunternehmen für den Übergang zur neuen Funkzeugnisregelung mehr Zeit benötigen, als es die bisherige Frist vorschreibt. Das zuständige Bundesministerium prüft, wie eine Übergangsregelung aussehen könnte, die dann ausschließlich für die betroffene Charterbranche greift und auf Yachten bis 12 Meter begrenzt ist. Bis zum Saisonstart 2008 soll aber eine Lösung gefunden werden.

Die aktuelle Sprechfunkregelung besagt, dass Skipper im Besitz eines entsprechenden Funkzeugnisses sein müssen und nicht wie zuvor ein beliebiges Mitglied der Crew. Diese Regelung führte schon vor zwei Jahren zu Protesten, worauf vom zuständigen Bundesministerium eine Übergangfrist mit einer Aussetzung der Bußgeldbewehrung gewährt wurde, die zum 30. September 2007 ausgelaufen war. In dieser Zeit sollte den Skippern die Möglichkeit zur Nachschulung gegeben werden.

Rund die Hälfte der Charterskipper waren nach Angaben der betroffenen Charterunternehmen in der vergangenen Saison im Besitz eines Funkzeugnisses.
Nicht zuletzt durch die engagierten Schulungsangebote der Charterbranche. Das ist eine Steigerungsrate von 20 Prozent im Vergleich zu vor zwei Jahren.
Dieser Prozentsatz ist jedoch noch nicht hoch genug, um Abwanderung von Chartergästen in Länder wie Dänemark und Holland zu verhindern. Daher hatten einige Unternehmen bereits damit gedroht, die Funkgeräte bei Yachten unter 12 Meter wieder auszubauen, was zu einer Verunsicherung der Gäste geführt hatte.
„Wir danken dem BMVBS für die Bereitschaft, erneut an einer Lösung zu arbeiten, die den Charterunternehmen mehr Zeit verschafft. Diese benötigen sie, um eine Existenz bedrohende Abwanderung der Kunden in die Nachbarländer verhindern zu können“, sagt Jens Meyer von der Entwicklungsgesellschaft Ostholstein (EGOH), die maßgeblich daran beteiligt war, dass das Gespräch mit dem BMVBS zustande kam. „Für die Küstenbereiche ist der Tourismus eine maßgebliche Größe der lokalen Wirtschaft. Der maritime Sektor ist dabei ein wichtiger Bestandteil, der unterstützt werden muss, um Arbeitsplätze zu sichern, die durch andere Bereiche nicht aufgefangen werden können.“

Im Gegenzug verpflichtet sich die Charterbranche, die Sprechfunkschulung Ihrer Kunden intensiv zu unterstützen und voran zu treiben, so dass die neue Regelung in zwei Jahren voll greifen kann.

Kontakt:
Vereinigung Deutscher Yacht-Charterunternehmen e.V.
Ebertallee 16 22607 Hamburg Tel.: 040 374 213 32 Fax: 040 254 823 57 Email: koehnemann@vdc.de Internet: www.vdc.de

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