05.12.2007
Pressemeldung Yacht-Charter
Sprechfunkzeugnis: Hilfe für Charterfirmen vom BMVBS in Aussicht gestellt
Hamburg, 5. Dezember 2007. Die Vertretungen der mitwirkenden
Wirtschaftsverbände und des Landes Schleswig-Holstein zeigen sich mit dem
Ergebnis einer Gesprächsrunde mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau-
und Stadtentwicklung (BMVBS) sehr zufrieden: Es bestand Einigkeit darüber,
dass Charterunternehmen für den Übergang zur neuen Funkzeugnisregelung mehr
Zeit benötigen, als es die bisherige Frist vorschreibt. Das zuständige
Bundesministerium prüft, wie eine Übergangsregelung aussehen könnte, die
dann ausschließlich für die betroffene Charterbranche greift und auf Yachten
bis 12 Meter begrenzt ist. Bis zum Saisonstart 2008 soll aber eine Lösung
gefunden werden.
Die aktuelle Sprechfunkregelung besagt, dass Skipper im Besitz eines
entsprechenden Funkzeugnisses sein müssen und nicht wie zuvor ein beliebiges
Mitglied der Crew. Diese Regelung führte schon vor zwei Jahren zu Protesten,
worauf vom zuständigen Bundesministerium eine Übergangfrist mit einer
Aussetzung der Bußgeldbewehrung gewährt wurde, die zum 30. September 2007
ausgelaufen war. In dieser Zeit sollte den Skippern die Möglichkeit zur
Nachschulung gegeben werden.
Rund die Hälfte der Charterskipper waren nach Angaben der betroffenen
Charterunternehmen in der vergangenen Saison im Besitz eines Funkzeugnisses.
Nicht zuletzt durch die engagierten Schulungsangebote der Charterbranche.
Das ist eine Steigerungsrate von 20 Prozent im Vergleich zu vor zwei Jahren.
Dieser Prozentsatz ist jedoch noch nicht hoch genug, um Abwanderung von
Chartergästen in Länder wie Dänemark und Holland zu verhindern. Daher hatten
einige Unternehmen bereits damit gedroht, die Funkgeräte bei Yachten unter
12 Meter wieder auszubauen, was zu einer Verunsicherung der Gäste geführt
hatte.
„Wir danken dem BMVBS für die Bereitschaft, erneut an einer Lösung zu
arbeiten, die den Charterunternehmen mehr Zeit verschafft. Diese benötigen
sie, um eine Existenz bedrohende Abwanderung der Kunden in die Nachbarländer
verhindern zu können“, sagt Jens Meyer von der Entwicklungsgesellschaft
Ostholstein (EGOH), die maßgeblich daran beteiligt war, dass das Gespräch
mit dem BMVBS zustande kam. „Für die Küstenbereiche ist der Tourismus eine
maßgebliche Größe der lokalen Wirtschaft. Der maritime Sektor ist dabei ein
wichtiger Bestandteil, der unterstützt werden muss, um Arbeitsplätze zu
sichern, die durch andere Bereiche nicht aufgefangen werden können.“
Im Gegenzug verpflichtet sich die Charterbranche, die Sprechfunkschulung
Ihrer Kunden intensiv zu unterstützen und voran zu treiben, so dass die neue
Regelung in zwei Jahren voll greifen kann.
Kontakt:
Vereinigung Deutscher Yacht-Charterunternehmen e.V.
Ebertallee 16
22607 Hamburg
Tel.: 040 374 213 32
Fax: 040 254 823 57
Email: koehnemann@vdc.de
Internet: www.vdc.de
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